FG Niedersachsen - Urteil vom 23.04.2003
2 K 303/01
Normen:
AO § 39 Abs. 2 ; EigZulG § 2 Abs. 1 ; EigZulG § 2 Abs. 2 ;
Fundstellen:
DStRE 2003, 1169
EFG 2003, 1285

Eigenheimzulage; Wirtschaftliches Eigentum; Bauten auf fremdem Grund und Boden - Wirtschaftliches Eigentum von Bauten auf fremdem Grund und Boden bei der Eigenheimzulage

FG Niedersachsen, Urteil vom 23.04.2003 - Aktenzeichen 2 K 303/01

DRsp Nr. 2003/10381

Eigenheimzulage; Wirtschaftliches Eigentum; Bauten auf fremdem Grund und Boden - Wirtschaftliches Eigentum von Bauten auf fremdem Grund und Boden bei der Eigenheimzulage

1. Die Förderung nach dem EigZulG setzt voraus, dass der Stpfl. Eigentümer des begünstigten Objektes ist.2. Fallen zivilrechtliches und wirtschaftliches Eigentum am Gebäude auseinander, so steht die Förderung dem wirtschaftlichen Eigentümer zu.3. Die von der Rechtsprechung zu § 39 AO entwickelten Grundsätze zum Begriff des wirtschaftlichen Eigentums gelten auch im Rahmen des EigZulG.

Normenkette:

AO § 39 Abs. 2 ; EigZulG § 2 Abs. 1 ; EigZulG § 2 Abs. 2 ;

Tatbestand:

Streitig ist, ob der Klägerin ab dem Streitjahr 2000 Eigenheimzulage für einen von ihr genutzten Anbau zusteht.