FG Hessen - Urteil vom 16.09.2003
1 K 4360/01
Normen:
EigZulG § 2 Abs. 1 Satz 2 ;

Eigenheimzulage; Wochenendgebiet; Dauernde Nutzung - Eigenheimzulage im Wochenendgebiet

FG Hessen, Urteil vom 16.09.2003 - Aktenzeichen 1 K 4360/01

DRsp Nr. 2004/4002

Eigenheimzulage; Wochenendgebiet; Dauernde Nutzung - Eigenheimzulage im Wochenendgebiet

1. Die Eigenheimzulage kommt nur für Gebäude im Betracht, die nicht nur bautechnisch zum dauernden Bewohnen geeignet und bestimmt sind, sondern bei denen eine ganzjährige Nutzung auch baunutzungsrechtlich zugelassen ist.2. Der Umstand, dass das Haus der einzige Wohnsitz des Anspruchstellers ist, führt zu keiner anderen Beurteilung.

Normenkette:

EigZulG § 2 Abs. 1 Satz 2 ;

Tatbestand:

Zwischen den Beteiligten ist die Gewährung der Eigenheimzulage für das Grundstück " R-Straße " streitig.

Die Kläger haben vier Kinder und werden als Eheleute zusammen veranlagt. Mit dem am 30.08.2001 beim Beklagten eingegangenen Antrag begehren sie die Eigenheimzulage für das in einem Wochenendgebiet gelegene Einfamilienhaus. Zur Begründung ihres Antrags führten sie aus, dass dieses Haus ihr einziger Wohnsitz sei. Der Beklagte lehnte die Festsetzung der Eigenheimzulage mit Bescheid vom 08.10.2001 ab.