Eigenheimzulage; Wochenendhaus; Sondernutzungsgebiet; Wohngebäude; Baugenehmigungsverfahren; Nutzung zu Wohnzwecken; Freistellungsbescheinigung - Keine Eigenheimzulage für Wohnungen in sog. Sondernutzungsgebieten
FG Düsseldorf, Urteil vom 25.10.2002 - Aktenzeichen 10 K 5976/00 EZ
DRsp Nr. 2003/7788
Eigenheimzulage; Wochenendhaus; Sondernutzungsgebiet; Wohngebäude; Baugenehmigungsverfahren; Nutzung zu Wohnzwecken; Freistellungsbescheinigung - Keine Eigenheimzulage für Wohnungen in sog. Sondernutzungsgebieten
Ein in einem Sondernutzungsgebiet errichtetes Wochenendhaus stellt auch dann kein nach dem EigZulG begünstigtes Objekt dar, wenn die zuständige Baubehörde durch eine sog. Freistellungsbescheinigung auf die Durchführung eines Baugenehmigungsverfahrens verzichtet hat. Denn dieser Freistellung kommt weder eine baugenehmigungsgleiche rechtsbegründende Wirkung hinsichtlich der Zulässigkeit einer bestimmten Nutzung zu, noch kann einer auf ein Wochenendhaus bezogenen Erklärung inhaltlich die Zustimmung zu dessen dauernder Nutzung zu Wohnzwecken entnommen werden.