FG München - Urteil vom 21.07.2004
8 K 818/03
Normen:
EigZulG § 1 § 2 Abs. 1 § 8 S. 1 ;
Fundstellen:
DB 2005, 2384
EFG 2005, 1521

Eigenheimzulagenbegünstigte Anschaffung einer Eigentumswohnung bei Überweisung des Kaufpreises durch den Schenker; Eigenheimzulage ab 2001

FG München, Urteil vom 21.07.2004 - Aktenzeichen 8 K 818/03

DRsp Nr. 2005/8385

Eigenheimzulagenbegünstigte Anschaffung einer Eigentumswohnung bei Überweisung des Kaufpreises durch den Schenker; Eigenheimzulage ab 2001

Es liegt keine mittelbare Grundstücksschenkung, sondern ein eigenheimzulagebegünstigter Anschaffungsvorgang vor, wenn der Erwerber und Beschenkte über die geschenkten Geldmittel verfügen und sich eine Wohnung nach seinem Belieben aussuchen kann, auch wenn diese im sog. verkürzten Zahlungsweg vom Schenker direkt bezahlt wird. Denn in diesem Fall ist Inhalt der Schenkungsabrede nicht die Wohnung, sondern sind es die Geldmittel.

Normenkette:

EigZulG § 1 § 2 Abs. 1 § 8 S. 1 ;

Tatbestand:

I.

Die Klägerin erwarb mit notariellem Vertrag vom 13. Dezember 2000 eine 1992 errichtete Eigentumswohnung im A-Weg, B. Die Wohnung wird seit 01. Mai 2001 von der Klägerin selbst genutzt.

Am 10. Januar 2001 wurde zwischen der Klägerin, ihrem Bruder und deren Eltern notariell ein Pflichtteilsverzicht vereinbart (Urk.R.Nr. XY).