FG Saarland - Urteil vom 17.03.2004
1 K 157/02
Normen:
EigZulG § 8 S. 1 § 2 § 9 Abs. 2 S. 2 § 10 ;
Fundstellen:
EFG 2004, 1032

Eigenheimzulagenberechtigung beim Erwerb von Angehörigen; Nachweis der Entgeltlichkeit des Erwerbs; Eigenheimzulage ab 1999

FG Saarland, Urteil vom 17.03.2004 - Aktenzeichen 1 K 157/02

DRsp Nr. 2004/7680

Eigenheimzulagenberechtigung beim Erwerb von Angehörigen; Nachweis der Entgeltlichkeit des Erwerbs; Eigenheimzulage ab 1999

Gewähren die Eltern ein zehnjähriges, unverzinsliches und ungesichertes Darlehen zum Erwerb einer selbst genutzten Wohnung in ihrem Haus, scheidet eine Eigenheimzulagenberechtigung wegen unentgeltlichem Erwerb in Folge der steuerrechtlichen Nichtanerkennung des Kaufpreisdarlehens aus.

Normenkette:

EigZulG § 8 S. 1 § 2 § 9 Abs. 2 S. 2 § 10 ;

Tatbestand:

Der Kläger, der von seinem Vater vertreten wird, ist seit dem 1. Juli 1999 als Bankkaufmann in Luxemburg tätig und hat sich hierwegen zur Verkürzung seiner arbeitstäglichen Fahrzeit eine Zweitwohnung in Sirzenich genommen (ESt Kl.). Er streitet um die Eigenheimzulage für eine von seinen Eltern erworbene Eigentumswohnung, die in dem von diesen errichteten Eigentumswohnanwesen X-Straße 2, S, liegt. Das Anwesen besteht aus einer Unter-, Erd- und Obergeschosswohnung sowie aus einem Dachstudio, das seit dem 1. September 1999 fremdvermietet ist (Bl. 9 ff. Hefter Rb-Verfahren zur ESt 1995-1999 in ESt Harald L - künftig: Rb Eltern -). Die Herstellungskosten des Hauses waren mit 750.000 DM projektiert und beliefen sich alsdann auf 1.282.540 DM (Bl. 13 EigenheimzulageA; 23 Rb Eltern).