FG Saarland - Urteil vom 17.03.2004
1 K 158/02
Normen:
EigZulG § 8 S. 1 § 2 § 9 Abs. 2 S. 2 ; AO (1977) § 90 ;

Eigenheimzulagenberechtigung beim Erwerb von Angehörigen; Nachweis eines entgeltlichen Erwerbs; Eigenheimzulage ab 1998

FG Saarland, Urteil vom 17.03.2004 - Aktenzeichen 1 K 158/02

DRsp Nr. 2004/7681

Eigenheimzulagenberechtigung beim Erwerb von Angehörigen; Nachweis eines entgeltlichen Erwerbs; Eigenheimzulage ab 1998

Der Nachweis eines eigenheimzulagenbegünstigten entgeltlichen Wohnungserwerbs ist nicht erbracht, wenn beim Erwerb einer Wohnung von nahen Angehörigen weder die Zahlung noch die Verwendung des im Kaufvertrag vereinbarten Kaufpreises bewiesen werden kann, da es an einer notariellen Kontrolle der Kaufpreiszahlung fehlt und lediglich eine einen Zu- bzw. Abfluss nicht belegende Quittung über eine Barzahlung vorgelegt wird.

Normenkette:

EigZulG § 8 S. 1 § 2 § 9 Abs. 2 S. 2 ; AO (1977) § 90 ;

Tatbestand: