1. Unter Änderung der geänderten Bescheide über die gesonderte und einheitliche Feststellung von Besteuerungsgrundlagen für die Einkommensbesteuerung 1995, 1996 und 1997, jeweils vom 5. Februar 2001 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 13. Juni 2006, werden die Einkünfte aus Gewerbebetrieb in der Höhe festgestellt, die sich ohne eine Zurechnung von fiktiven Zinsen in Höhe von 18.147 DM in 1995, von 37.725 DM in 1996 und von 63.384 DM in 1997 aus der Forderung gegen die A. Ltd. als Sonderbetriebseinnahmen des verstorbenen Kommanditisten ergibt.
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