Eigenprovision für Übernahme eines Kommanditanteils
FG Bremen, vom 25.03.1997 - Aktenzeichen 196071K 1
DRsp Nr. 2001/2750
Eigenprovision für Übernahme eines Kommanditanteils
1. Zu den Sonderbetriebseinnahmen eines Kommanditisten gehören auch Zahlungen, die der mit der Beschaffung des Kommanditkapitals beauftragte "Vertriebspartner" einer Schiffahrts-KG an die neu eingetretenen Kommanditisten nach dem Beitritt zur KG und Zahlung der vertraglichen Einlage erbringt.2. In der Sonderbilanz des Kommanditisten ist der Zahlungsanspruch "Eigenprovision" in dem Zeitpunkt zu aktivieren, in dem der Kommanditist nach seinem Beitritt die Einlage leistet.
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