Eigenprovisionen als sonstige Einkünfte nach § 22 Nr. 3 EStG; Einkommensteuer 1994
FG Baden-Württemberg, Gerichtsbescheid vom 18.07.2003 - Aktenzeichen 12 K 285/99
DRsp Nr. 2003/13194
Eigenprovisionen als sonstige Einkünfte nach § 22 Nr. 3 EStG; Einkommensteuer 1994
Eigenprovisionen sind nur dann als sonstige Leistung nach § 22 Nr. 3 EStG einkommensteuerpflichtig, wenn die Zahlungen aufgrund eines umfassenderen Vertragsverhältnisses, das auf ein nachhaltiges gesondertes Tätigwerden schließen lässt, erfolgen. Ansonsten sind sie als Minderung der Anschaffungskosten zu bewerten.