I.
Streitig ist, ob ein Entgelt für ein Wettbewerbsverbot des GmbH-Anteilsverkäufers beim Erwerber des Anteils als Anschaffungskosten des GmbH-Anteils oder als Werbungskosten aus nichtselbständiger Arbeit zu behandeln ist.
Der Kläger wird für die Streitjahre 1998 bis 2000 beim Beklagten - dem Finanzamt (FA) - zur Einkommensteuer (ESt) einzeln veranlagt.
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