FG Sachsen-Anhalt - Urteil vom 30.07.2008
2 K 1957/03
Normen:
EStG (1997) § 3 Nr. 62; BGB § 181;
Fundstellen:
AuA 2009, 719
EFG 2009, 231

Eigenständige Beurteilung der Sozialversicherungspflicht eines Beschäftigungsverhältnisses durch die Finanzbehörden; Arbeitnehmereigenschaft eines Gesellschafter-Geschäftsführers

FG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 30.07.2008 - Aktenzeichen 2 K 1957/03

DRsp Nr. 2009/1529

Eigenständige Beurteilung der Sozialversicherungspflicht eines Beschäftigungsverhältnisses durch die Finanzbehörden; Arbeitnehmereigenschaft eines Gesellschafter-Geschäftsführers

1. Den Finanzbehörden obliegt eine eigenständige Beurteilung der Sozialversicherungspflicht eines Beschäftigungsverhältnisses. Es exisitiert keine gesetzliche Grundlage für eine etwaige Verpflichtung zur grundsätzlichen Beachtung von Entscheidungen der Sozialverwaltungsbehörden. 2. Ein zu nur 24 % an der GmbH beteiligter Gesellschafter-Geschäftsführer, der aufgrund eines Anstellungsvertrages für die Gesellschaft tätig wird und mangels Beteiligung an etwaigen Verlusten kein Unternehmerrisiko trägt, ist steuerrechtlich auch dann als Arbeitnehmer anzusehen, wenn er allein vertretungsberechtigt und vom Verbot des Selbstkontrahierens befreit ist.

Der Haftungsbescheid vom 4. Juli 2001 und der Einspruchsbescheid vom 7. Oktober 2003 werden - soweit nicht in der heutigen mündlichen Verhandlung eine Rücknahme erfolgt ist - aufgehoben.

Der Beklagte trägt die Kosten.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.

Der Beklagte darf jedoch die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe der zu erstattenden Kosten abwenden, wenn nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette: