FG Sachsen-Anhalt - Urteil vom 28.01.2002 3 K 1348/99
Normen:
AO (1977) § 39 Abs. 2 Nr. 1 S. 1 ; FörderG § 3 S. 2 Nr. 3 ; EStG § 21 ; EStG § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 7 ; FördG § 4 Abs. 2 Nr. 1 ; FördG § 3 S. 1 ;
Eigentum zum Zeitpunkt der Aufwendungen nicht Voraussetzung für Sonderabschreibung nach §§ 3, 4 Fördergebietsgesetz; Einkommensteuer 1996
FG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 28.01.2002 - Aktenzeichen 3 K 1348/99
DRsp Nr. 2003/10444
Eigentum zum Zeitpunkt der Aufwendungen nicht Voraussetzung für Sonderabschreibung nach §§ 3, 4Fördergebietsgesetz; Einkommensteuer 1996
Es ist nicht Voraussetzung einer Inanspruchnahme einer Sonderabschreibung nach dem Fördergebietsgesetz, dass zum Zeitpunkt der Vornahme der geltend gemachten Aufwendungen der Steuerpflichtige zivilrechtliches oder jedenfalls wirtschaftliches Eigentum i.S. von § 39 Abs. 2 Nr. 1 Satz 1 AO an dem der Abschreibung unterliegenden Wirtschaftsgut innehat (hier: Modernisierungsmaßnahmen nach § 3 Satz 1 FördG an einem Gebäude).
Normenkette:
AO (1977) § 39 Abs. 2 Nr. 1 S. 1 ; FörderG § 3 S. 2 Nr. 3 ; EStG § 21 ; EStG § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 7 ; FördG § 4 Abs. 2 Nr. 1 ; FördG § 3 S. 1 ;
Tatbestand:
I.
Die Beteiligten streiten um die Berechtigung zur Sonderabschreibung von Aufwendungen für Baumaßnahmen an einem Haus nach § 3 des Fördergebietsgesetzes (FördG).
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Steufa-Z" abrufen.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.