BFH - Urteil vom 04.04.2000
IX R 26/98
Normen:
AO § 163 ; EigZulG §§ 1 4 9 Abs. 2 S. 3 § 15 Abs. 1 ;

EigZul; anteilige Inanspruchnahme bei mehreren Anspruchsberechtigten

BFH, Urteil vom 04.04.2000 - Aktenzeichen IX R 26/98

DRsp Nr. 2002/2430

EigZul; anteilige Inanspruchnahme bei mehreren Anspruchsberechtigten

1. Sind mehrere Anspruchsberechtigte Eigentümer einer Wohnung, kann der Fördergrundbetrag gem. § 9 Abs. 2 Satz 3 EigZulG nur anteilig in Anspruch genommen werden. 2. Unerheblich ist, ob bei allen Miteigentümern die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der EigZul vorliegen bzw. ob die EigZul tatsächlich von allein Miteigentümern in Anspruch genommen wird.

Normenkette:

AO § 163 ; EigZulG §§ 1 4 9 Abs. 2 S. 3 § 15 Abs. 1 ;