I. Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) ist seit dem 12. Februar 1999 verheiratet. Am 19. März 1999 erwarb er von seiner Ehefrau das von den Eheleuten zu eigenen Wohnzwecken genutzte Hausgrundstück. Die daraufhin vom Kläger beantragte Eigenheimzulage lehnte der Beklagte und Revisionsbeklagte (das Finanzamt --FA--) ab, da der Erwerb einer Immobilie unter Ehegatten nicht zulagenbegünstigt sei. Die dagegen nach erfolglosem Einspruch erhobene Klage blieb erfolglos. Das Urteil des Finanzgerichts (FG) ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2000, 913 veröffentlicht.
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