Die Beteiligten streiten darüber, ob dem Kläger die Eigenheimzulage in Höhe von 100% zusteht oder nur in Höhe seines Eigentumsanteils.
Der Kläger erwarb durch notariellen Kaufvertrag vom 03.05.2000 zusammen mit seiner in London lebenden Schwester "in Gesellschaft bürgerlichen Rechts" (§ 2 Abs. 1 Satz 2 des Kaufvertrages) eine Doppelhaushälfte in Hamburg-... Die Anschaffungskosten betrugen insgesamt 539.493,51 DM. Im Grundbuch sind die Namen des Klägers und seiner Schwester eingetragen, darunter ist vermerkt "- in Gesellschaft bürgerlichen Rechts -"
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