BFH - Urteil vom 01.10.2002
IX R 9/02
Normen:
EigZulG § 6 Abs. 1 S. 2 ;
Fundstellen:
BFH/NV 2003, 145

EigZulG; ZFH; unentgeltlich überlassene Wohnung

BFH, Urteil vom 01.10.2002 - Aktenzeichen IX R 9/02

DRsp Nr. 2003/187

EigZulG; ZFH; unentgeltlich überlassene Wohnung

1. Ehegatten, bei denen die Voraussetzungen des § 26 Abs. 1 EStG vorliegen, können die EigZul für insgesamt zwei Objekte beanspruchen. Das gilt jedoch nicht gleichzeitig für zwei in räumlichem Zusammenhang belegene Objekte, wenn bei den Ehegatten im Zeitpunkt der Fertigstellung oder Anschaffung der Objekte die Voraussetzungen des § 26 Abs. 1 EStG vorliegen (so genannte Objektbeschränkung).2. Eine gleichzeitige Förderung der unentgeltlich an die Eltern der Stpfl. zu Wohnzwecken überlassene Wohnung ist nicht mit Rücksicht auf die Objektbeschränkungen des § 6 Abs. 1 Satz 2 EigZulG ausgeschlossen.3. Nach dem Zweck der gesetzlichen Regelung ist die Objektbeschränkung auf die Fälle der unentgeltlichen Überlassung einer in räumlichem Zusammenhang belegenen Wohnung an Angehörige nicht anwendbar (Anschluss an Senats-Urt. v. 28.06.2002 - IX R 37/01).

Normenkette:

EigZulG § 6 Abs. 1 S. 2 ;

Gründe:

I. Die Eltern des Klägers und Revisionsklägers (Kläger) waren Eigentümer eines Zweifamilienhauses, dessen Erdgeschosswohnung sie selbst nutzten. Der Kläger bewohnte mit seiner Familie die Obergeschosswohnung des Zweifamilienhauses.