Auf die Berufung des Verfügungsbeklagten wird das am 4. März 2020 verkündete Urteil der 8. Zivilkammer des Landgerichts Dortmund -
Die Verfügungskläger tragen die Kosten des Rechtsstreits I. Instanz und des Berufungsverfahrens.
III.Der Streitwert des Berufungsverfahrens wird auf bis 500.000 € festgesetzt.
I.
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