1. Der Antrag wird abgelehnt.
2. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens.
I.
Mit Schreiben vom 21. November 2008 erhob der Antragsteller (ASt) Einspruch gegen den Einkommensteuerbescheid für 1993 vom 27. Oktober 2008 und beantragte zugleich die Aussetzung der Vollziehung (AdV) des Einkommensteuerbescheids. Den Einspruch begründete der ASt unter Hinweis auf eine beim Finanzgericht Berlin-Brandenburg anhängige Klage gegen die gesonderte und einheitliche Feststellung von Grundlagen für die Einkommensbesteuerung 1993 für die "Gesellschaft bürgerlichen Rechts [... Dorfweg]".
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