Ein in ein Schulgebäude durch ein Versorgungsunternehmen fest eingebautes Heizungssekundärnetz als Betriebsvorrichtung des Versorgungsunternehmens
FG Berlin, Urteil vom 02.05.2001 - Aktenzeichen 2 K 2227/97
DRsp Nr. 2002/12061
Ein in ein Schulgebäude durch ein Versorgungsunternehmen fest eingebautes Heizungssekundärnetz als Betriebsvorrichtung des Versorgungsunternehmens
Ein in ein Schulgebäude fest eingebautes Heizungs-Sekundärnetz - bestehend aus Heizleitungen, Steigleitungen, Heizkörpern und deren Anbindungen, das einem Versorgungsunternehmen dazu dient, die Schulräume und Turnräume mit Wärme zu versorgen, ist eine Betriebsvorrichtung der Versorgungs-GmbH.