Streitig ist, ob der Kläger im Sinne von § 18 Abs. 1 Nr. 1 Einkommensteuergesetz (EStG) selbständig ist oder einen Gewerbebetrieb unterhält.
Der Kläger hat nach der mittleren Reife eine Ausbildung an der höheren Handelsschule - Oberstufe - mit dem Wahlpflichtbereich Datenverarbeitung absolviert und dort im Jahr 1981 erfolgreich die Abschlussprüfung zum staatlich geprüften Wirtschaftsassistenten DV abgelegt. Anschließend war er in angestellter Position zunächst bis Dezember 1983 als Organisationsprogrammierer und bis 1986 als Systemprogrammierer tätig.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|