1. Die Beschwerde des Antragstellers gegen den am 18.10.2017 erlassenen Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Nordhausen wird als unzulässig verworfen.
2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Antragsteller. Außergerichtliche Kosten der weiteren Beteiligten werden nicht erstattet.
3. Der Verfahrenswert wird auf bis 13.000 EUR festgesetzt.
4. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
I.
Im Termin vom 18.10.2017, in dem der Antragsteller und die Antragsgegnerin persönlich anwesend waren, hat das Amtsgericht - Familiengericht - Nordhausen durch Beschluss die Ehe der Beteiligten geschieden und den Versorgungsausgleich zwischen den Beteiligten aus dem Verbund der Ehesache abgetrennt.
Nach Verkündung des Beschlusses haben die Anwälte im Beisein der Beteiligten ausweislich des Protokolls vom 18.10.2017 übereinstimmend erklärt:
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