BFH - Beschluss vom 08.04.2009
I B 78/08
Normen:
EStG § 20 Abs. 2 S. 1 Nr. 4c; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1, 2; FGO § 116 Abs. 3 S. 3;
Vorinstanzen:
FG Düsseldorf, vom 12.03.2008 - Vorinstanzaktenzeichen 7 K 1102/06

Einbehaltung und Abführung von Kapitalertragsteuern für ein Wertpapiergeschäft; Möglichkeit einer Trennung zwischen der Kapitalnutzungsebene und der Kapitalvermögensebene bei Aktienanleihen; Abschließende Entscheidung zur Steuerpflicht der vom Kapitalertragsteuerabzug betroffenen Einnahmen eines Klägers i.R.d. Einkommensteuerveranlagung

BFH, Beschluss vom 08.04.2009 - Aktenzeichen I B 78/08

DRsp Nr. 2009/16642

Einbehaltung und Abführung von Kapitalertragsteuern für ein Wertpapiergeschäft; Möglichkeit einer Trennung zwischen der Kapitalnutzungsebene und der Kapitalvermögensebene bei Aktienanleihen; Abschließende Entscheidung zur Steuerpflicht der vom Kapitalertragsteuerabzug betroffenen Einnahmen eines Klägers i.R.d. Einkommensteuerveranlagung

Normenkette:

EStG § 20 Abs. 2 S. 1 Nr. 4c; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1, 2; FGO § 116 Abs. 3 S. 3;

Gründe:

I.

Streitig ist die Einbehaltung und Abführung von Kapitalertragsteuer für ein Wertpapiergeschäft.