Die Klage wird abgewiesen.
2.Die Kosten des Verfahrens hat die Klägerin zu tragen.
3.Die Revision wird zugelassen.
Die Klägerin und ihr Ehemann erwarben mit notariellem Kaufvertrag vom 27.09.2018 (UR-Nr. ... des Notars A mit Amtssitz in B) das im Grundbuch von C, Blatt ..., lfd.Nr. ..., Flur ... Flurstück ... eingetragene Grundstück zu Miteigentum, und zwar die Klägerin zu 40 % und der Ehemann zu 60 %. Verkäuferin des Wohnbaugrundstücks war die Gemeinde. Der Verkauf erfolgte unter Anwendung der gemeindeeigenen Richtlinien für die Vergabe gemeindeeigener Wohnbaugrundstücke unter Bauauflage zu einem um 24 % geminderten Kaufpreis bezogen auf das Grundstück ohne Erschließungskosten.
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