FG Hessen - Urteil vom 24.08.2020
5 K 1394/19
Normen:
GrEStG § 9 Abs. 1 Nr. 1;

Einbeziehen des auf die Erschließungskosten entfallenden Kaufpreisanteils in die Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer als Gegenleistung für den Erwerb eines Grundstücks

FG Hessen, Urteil vom 24.08.2020 - Aktenzeichen 5 K 1394/19

DRsp Nr. 2021/7789

Einbeziehen des auf die Erschließungskosten entfallenden Kaufpreisanteils in die Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer als Gegenleistung für den Erwerb eines Grundstücks

Orientierungssätze: Veräußert eine Gemeinde ein unerschlossenes Grundstück zu einem einheitlichen Kaufpreis und wird das "erschlossene Grundstück" zum Gegenstand des zivilrechtlichen Übereignungsanspruchs gemacht, so ist trotz der Erschließunglast der Gemeinde der auf die zukünftige Erschließung entfallende Kaufpreisanteil Gegenleistung für den Grundstückerwerb.

Tenor

1.

Die Klage wird abgewiesen.

2.

Die Kosten des Verfahrens hat der Kläger zu tragen.

3.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

GrEStG § 9 Abs. 1 Nr. 1;

Tatbestand

Der Kläger und seine Ehefrau erwarben mit notariellem Kaufvertrag vom 27.09.2018 (UR-Nr. ...des Notars A mit Amtssitz in B) das im Grundbuch von C, Blatt ..., lfd.Nr. ..., Flur ... Flurstück ... eingetragene Grundstück zu Miteigentum, und zwar der Kläger zu 60 % und die Ehefrau zu 40 %. Verkäuferin des Wohnbaugrundstücks war die Gemeinde. Der Verkauf erfolgte unter Anwendung der gemeindeeigenen Richtlinien für die Vergabe gemeindeeigener Wohnbaugrundstücke unter Bauauflage zu einem um 24 % geminderten Kaufpreis bezogen auf das Grundstück ohne Erschließungskosten.