FG Baden-Württemberg - Urteil vom 22.03.2017
14 K 2322/14
Normen:
DBA-Schweiz 1971/1992 Art. 15a; EStG § 1 Abs. 1;

Einbeziehung der Einkünfte aus der Tätigkeit in der Schweiz eines Grenzgängers in die Bemessungsgrundlage der Einkommensteuer

FG Baden-Württemberg, Urteil vom 22.03.2017 - Aktenzeichen 14 K 2322/14

DRsp Nr. 2024/5950

Einbeziehung der Einkünfte aus der Tätigkeit in der Schweiz eines Grenzgängers in die Bemessungsgrundlage der Einkommensteuer

Art. 15 Abs. 1 S. 1 DBA-Schweiz 1971/1992 sieht die ausschließliche Besteuerung von Gehältern, Löhne und ähnlichen Vergütungen in Deutschland vor, die ein in Deutschland ansässiger Arbeitnehmer aus nicht selbständiger Arbeit bezieht. Eine Besteuerung der genannten Bezüge darf jedoch in der Schweiz erfolgen, soweit die Arbeit in der Schweiz gemäß Art. 15 Abs. 1 S. 2 DBA-Schweiz 1971/1992 in der Schweiz ausgeübt wird. Das hieraus folgende Besteuerungsrecht der Schweiz führt, soweit die Arbeit in der Schweiz ausgeübt wird, hat eine Freistellung von der deutschen Steuer nach Maßgabe des Art. 24 Abs. 1 Nr. 1d DBA-Schweiz 1971/1992 zur Folge. Nach Art. 15a Abs. 1 DBA-Schweiz 1971/1992 können allerdings ungeachtet des Art. 15 Art. 15 DBA-Schweiz 1971/1992 Einkünfte eines Grenzgängers aus unselbständiger Arbeit in dem Vertragsstaat besteuert werden, in welchem der Grenzgänger ansässig ist.

Tenor

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

3. Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

DBA-Schweiz 1971/1992 Art. 15a; EStG § 1 Abs. 1;

Tatbestand

Streitig ist, ob der Kläger im Streitjahr 2011 Grenzgänger war.