Die Klägerin ist eine Kapitalgesellschaft in der Rechtsform einer Aktiengesellschaft (AG). Gegenstand des Unternehmens ist die Beteiligung an Unternehmen im In- und Ausland.
Die A AG, an der die Klägerin mehrheitlich beteiligt ist, hielt eine 5 %-ige unmittelbare Beteiligung an der W AG. Im Jahre 1991 erwarb die A AG eine 10 %-ige Schachtelbeteiligung an der N GmbH, die wiederum in 1991 eine 10 %-ige Schachtelbeteiligung an der W AG erwarb und bis heute hält.
Des Weiteren erwarb die A AG in 1991 eine unmittelbare Beteiligung in Höhe von 3,95 % an der X AG. Diese Anteile wurden in 1992 wieder veräußert. Die A AG besaß bereits seit 1989 eine 22,23 %-ige Schachtelbeteiligung an B GmbH, die ihrerseits seit 1989 zu 25 % an der X AG beteiligt ist.
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