I. Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) ist eine gemeinnützige GmbH. Sie betreibt ein Krankenhaus, das die Voraussetzungen eines Zweckbetriebs i.S. des § 67 der Abgabenordnung (AO) erfüllt. Hinsichtlich der Erträge aus wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben (§ 64 AO) setzte der Beklagte und Revisionsbeklagte (das Finanzamt --FA--) den Gewerbesteuermessbetrag für das Streitjahr 2005 auf 20 € fest.
Mit ihrer dagegen gerichteten Klage machte die Klägerin geltend, die Steuerbefreiung des §
Mit ihrer hiergegen gerichteten Revision macht die Klägerin eine Verletzung materiellen Rechts geltend. Sie beantragt,
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