Die Kläger sind Eheleute und haben ihren Wohnsitz in Belgien. Der Kläger erzielt als Geschäftsführer der X (GmbH) Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (im Streitjahr 90.825 DM). Zugleich ist der Kläger der Alleingesellschafter der GmbH.
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