Die Beteiligten streiten darüber, ob das Kindergeld für die Monate Januar bis Dezember 2007 wegen Überschreitung des Jahresgrenzbetrags zu versagen war.
Die im März 1982 geborene Tochter L des Klägers befand sich während des ganzen Jahres 2007 in Ausbildung zur Krankenpflegerin/Krankenschwester. Aus einer im Dezember 2006 eingegangenen Ausbildungsbescheinigung ergab sich keine Überschreitung des Jahresgrenzbetrags (Prognoseentscheidung vom 14. Dezember 2006, Kindergeld-Akte, Bl. 93).
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|