I.
Die Beteiligten streiten über die Rechtmäßigkeit eines Abrechnungsbescheids.
Die Klägerin und Beschwerdeführerin (Klägerin) ist eine KG. Sie war ursprünglich eine GmbH und hat durch eine auf den 30. Dezember 2000 wirkende Umwandlung ihre heutige Rechtsform erhalten. Im Streitjahr (2000) war ihre persönlich haftende Gesellschafterin eine GmbH; Kommanditistin war eine GmbH & Co. KG.
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