I. Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) bezog im Streitjahr (1992) als Geschäftsführerin einer GmbH u.a. Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit.
Im Juli des Streitjahres stellte sie der X Lebensversicherungs-AG (im Folgenden: X) für ihre "Bemühungen im Zusammenhang Projekt ... vereinbarungsgemäß" 5 Mio. DM in Rechnung und erhielt diesen Betrag.
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