Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
II.Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.
III.Der Streitwert wird für das Zulassungsverfahren und - insoweit unter Änderung des Beschlusses des Verwaltungsgerichts Würzburg vom 16. Juli 2018 - für das erstinstanzliche Verfahren auf jeweils 557,10 € festgesetzt.
1. Der Antrag auf Zulassung der Berufung hat keinen Erfolg.
Der vom Kläger persönlich fristgerecht gestellte Antrag auf Zulassung der Berufung ist unzulässig, weil der Kläger nicht postulationsfähig ist (§
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|