Die Klage wird abgewiesen.
2.Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens.
3.Die Revision wird nicht zugelassen.
Streitig ist, ob eine von einem privaten Schweizer Arbeitgeber auf Grundlage des Anstellungsreglements gezahlte Familienzulage als eine mit dem deutschen Kindergeld vergleichbare Leistung steuerfrei ist.
Die Kläger sind Eheleute, die im Veranlagungszeitraum 2019 (Streitjahr) zusammen zur Einkommensteuer veranlagt werden. Sie haben zwei, in den Jahren 2002 und 2005 geborene Kinder. Die Familie hat ihren Wohnsitz (§ 8 der Abgabenordnung -- AO --) und ihre ständige Wohnstätte (Art.
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