FG Baden-Württemberg - Urteil vom 04.04.2022
3 K 519/21
Normen:
EStG § 31; EStG § 65 Abs. 1 Nr. 2; GG Art. 3 Abs. 1;

Eine von einem privaten Schweizer Arbeitgeber auf Grundlage des Anstellungsreglements gezahlte Familienzulage als eine nicht mit dem deutschen Kindergeld vergleichbare Leistung; Kein Verstoß gegen den allgemeinen Gleichheitssatz

FG Baden-Württemberg, Urteil vom 04.04.2022 - Aktenzeichen 3 K 519/21

DRsp Nr. 2022/14423

Eine von einem privaten Schweizer Arbeitgeber auf Grundlage des Anstellungsreglements gezahlte Familienzulage als eine nicht mit dem deutschen Kindergeld vergleichbare Leistung; Kein Verstoß gegen den allgemeinen Gleichheitssatz

Tenor

1.

Die Klage wird abgewiesen.

2.

Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens.

3.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

EStG § 31; EStG § 65 Abs. 1 Nr. 2; GG Art. 3 Abs. 1;

Tatbestand

Streitig ist, ob eine von einem privaten Schweizer Arbeitgeber auf Grundlage des Anstellungsreglements gezahlte Familienzulage als eine mit dem deutschen Kindergeld vergleichbare Leistung steuerfrei ist.

Die Kläger sind Eheleute, die im Veranlagungszeitraum 2019 (Streitjahr) zusammen zur Einkommensteuer veranlagt werden. Sie haben zwei, in den Jahren 2002 und 2005 geborene Kinder. Die Familie hat ihren Wohnsitz (§ 8 der Abgabenordnung -- AO --) und ihre ständige Wohnstätte (Art. 4 des Abkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen vom 11. August 1971, BGBl II 1972, 1022, i.d.F. des Änderungsprotokolls vom 21. Dezember 1992, BGBl II 1993, 1888; im Folgenden: DBA-Schweiz) im Inland.