I. Die Beteiligten streiten darüber, ob die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) für die Streitjahre (1982 bis 1985) mit ihrem Ehemann zusammen zur Einkommensteuer zu veranlagen ist.
Die Klägerin und ihr Ehemann sind deutsche Staatsangehörige. Sie hatten in den Streitjahren zusammen mit ihren Kindern einen Wohnsitz in Irland. Ferner verfügte die Klägerin über eine 50,73 qm große Wohnung in I. Zwischen den Beteiligten ist unstreitig, dass diese Wohnung als inländischer Wohnsitz der Klägerin anzusehen ist. Streit herrscht hingegen darüber, ob die genannte Wohnung zugleich Wohnsitz des Ehemannes der Klägerin war.
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