Streitig ist, ob und ggf. in welcher Höhe die Schenkung von GmbH-Anteilen die Einkünfte des Einzelunternehmens des Ehemanns erhöht.
Die Klägerin wird im Streitjahr 2002 mit ihrem Ehemann AZ zusammen zur Einkommensteuer veranlagt.
Die Unternehmen der Familie Z haben sich historisch wie folgt entwickelt:
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