Die Klägerin wendet sich gegen die Erhebung von Einfuhrabgaben.
Am 3.8.2004 reiste die Klägerin aus der Türkei kommend über den Flughafen Hamburg in die Bundesrepublik Deutschland ein. Dabei durchschritt sie den grünen Ausgang für anmeldefreie Waren. Bei einer anschließenden Kontrolle des mitgeführten Reisegepäcks wurden an ihrem Handgelenk 12 augenscheinlich neue Goldarmreifen festgestellt. Sie gab an, diese in der Türkei gegen ihren alten Goldschmuck ausgetauscht und 100 EUR hinzugezahlt zu haben. Belege konnte sie nicht vorlegen.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|