Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Landgerichts München I vom 02.05.2019, Az:
I.
Die Antragstellerin ist eine Publikums KG, die mit Liquidationsbeschluss vom 30.01.2017 aufgelöst wurde und sich in Liquidation befindet. Zum Liquidator wurde die R. AIF Verwahrstelle GmbH bestellt. An der Antragstellerin haben sich über 400 Kleinanleger beteiligt.
Die Antragsgegnerin ist der Antragstellerin beigetreten. Die Beteiligungssumme in Höhe von 18.000,00 € sollte von der Antragsgegnerin in Raten erbracht werden. Bislang zahlte die Antragsgegnerin insgesamt 4.550,00 € an die Antragstellerin.
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