Auf die Berufung des Klägers werden das Urteil des Sozialgerichts München vom 27. August 2020 sowie der Bescheid des Beklagten vom 15. November 2016 in Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 8. März 2017 aufgehoben und der Beklagte wird verurteilt, dem Kläger für die gemäß Verordnung des Arztes K vom 10. Oktober 2016 angeschafften orthopädischen Schuhe 1.902,40 EUR zu zahlen.
II.Der Beklagte hat die außergerichtlichen Kosten des Klägers zu erstatten.
III.Die Revision wird nicht zugelassen.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|