Einhaltung der Bestimmungen der Richtlinie 91/628/EWG - Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
FG Hamburg, Urteil vom 20.05.2008 - Aktenzeichen 4 K 15/08
DRsp Nr. 2008/16292
Einhaltung der Bestimmungen der Richtlinie 91/628/EWG - Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
Verstöße gegen die Richtlinie 91/628/EWG, die in die Sphäre der Behörde fallen, dürfen nicht zum Anlass genommen werden, die Ausfuhrerstattung zu kürzen oder zu versagen.
Normenkette:
VO (EG) Nr. 615/98 Art. 5 Abs. 3 ;
Tatbestand:
Die Klägerin begehrt die Gewährung von Ausfuhrerstattung durch das beklagte Hauptzollamt.
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