Die Klägerin wendet sich gegen die Rückforderung von Ausfuhrerstattung, die ihr durch das beklagte Hauptzollamt als Vorschuss gewährt worden war.
Mit Ausfuhranmeldung vom 29.4.2002 meldete die Klägerin beim Hauptzollamt A insgesamt 40 lebende Rinder der Marktordnungs-Warenlistennummer 0102 9071 9000 zur Ausfuhr in den Libanon an und beantragte hierfür die vorschussweise Gewährung von Ausfuhrerstattung, die ihr mit Bescheid vom 27.1.2003 in Höhe von EUR 8.515,29 antragsgemäß gewährt wurde.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|