Die Klage wird abgewiesen.
2.Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens.
3.Die außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen sind nicht erstattungsfähig.
I.
Die Beteiligten streiten darüber, ob und in welcher Höhe in den Streitjahren 2006 und 2007 negative ausländische Einkünfte aus einer stillen Beteiligung an einer mauritischen Kapitalgesellschaft gesondert und einheitlich als nach
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