Einheitliche und gesonderte Feststellung eines verrechenbaren Verlustes; Notwendige Beiladung des Kommanditisten
BFH, Beschluss vom 19.06.2006 - Aktenzeichen VIII R 33/05
DRsp Nr. 2006/19456
Einheitliche und gesonderte Feststellung eines verrechenbaren Verlustes; Notwendige Beiladung des Kommanditisten
1. Die notwendige Beiladung gehört zur Grundordnung des Verfahrens; auf sie kann nicht verzichtet werden.2. Der Kommanditist ist zum finanzgerichtlichen Verfahren betr. die einheitliche und gesonderte Feststellung des verrechenbaren Verlustes notwendig beizuladen, da der Rechtsstreit Fragen betrifft, die den Kommanditisten persönlich angehen, wenn es um seine verrechenbare Verluste geht.