BFH vom 22.02.1994
IX R 141/90

Einheitliche und gesonderte Feststellung im Falle eines Quotennießbrauchs (§ 21 EStG)

BFH, vom 22.02.1994 - Aktenzeichen IX R 141/90

DRsp Nr. 1997/8605

Einheitliche und gesonderte Feststellung im Falle eines Quotennießbrauchs (§ 21 EStG)

1. Die Zurechnung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung beim Nießbraucher erfordert, daß er nach außen als Vermieter auftritt und ihm die Mieterträge zufließen. 2. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, an denen neben dem Eigentümer ein Quotennießbraucher beteiligt ist, sind grundsätzlich gemäß § 180 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a AO gesondert und einheitlich festzustellen. Grundsätzlich handelt es sich nicht um einen Fall von geringer Bedeutung i.S.d. § 180 Abs. 3 Satz 1 AO.

Für die Praxis:

Für die Zurechnung der Vermietungseinkünfte beim Nießbraucher ist nach Ansicht des BFH von Bedeutung, ob die Nießbrauchseinräumung den Mietern mitgeteilt worden ist.