I.
Der Rat der Stadt ... fasste im Juli 2001 folgenden Beschluss:
"Die Stadt ... gewährt der Firma X-GmbH ... eine Option für die in beiliegendem Lageplan markierten Grundstücke ... bis zum 31. Dezember 2002. Die Verwaltung wird ermächtigt, einzelne Bauplätze an die Firma X-GmbH oder auch an die jeweiligen Einzelbauherren zum Preis von 350 DM/qm direkt zu veräußern, sobald Käufer vorhanden sind und die Planung mit dem Amt für Stadtentwicklung, Abteilung Stadtplanung, inhaltlich abgestimmt ist. Die erforderliche Neuvermessung der Grundstücke in Einzelhausbauplätze geht zu Lasten der Stadt ... ."
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