Die Vollziehung der Bescheide vom 25.09.2006 wird bis zum Ablauf eines Monats nach Bekanntgabe einer abschließenden Entscheidung im Verfahren 11 K 11019/09 ausgesetzt, soweit jeweils Grunderwerbsteuer von mehr als 2.625,- EUR festgesetzt worden ist.
Die Kosten des Verfahrens werden dem Antragsgegner auferlegt.
Die Beschwerde wird zugelassen.
I.
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