FG Hessen - Urteil vom 08.05.2003
4 K 3039/00
Normen:
BewG § 103 Abs. 1 ; BewG § 101 Nr. 1 ; DBA-Frankreich Art. 20 Abs. 1 b aa Satz 2 ; DBA-Spanien Art. 23 Abs. 1 a ; KStG § 15 Nr. 2 ;
Fundstellen:
EFG 2003, 1145

Einheitsbewertung; Betriebsvermögen; Schulden; Wesentlicher Anteil; Ausländische Gesellschaft; Schachtelbeteiligung; Organmutter; Betriebsmittelkredit - Abzugsfähigkeit von Schulden zur Anschaffung von steuerfreien Schachtelbeteiligungen

FG Hessen, Urteil vom 08.05.2003 - Aktenzeichen 4 K 3039/00

DRsp Nr. 2003/9953

Einheitsbewertung; Betriebsvermögen; Schulden; Wesentlicher Anteil; Ausländische Gesellschaft; Schachtelbeteiligung; Organmutter; Betriebsmittelkredit - Abzugsfähigkeit von Schulden zur Anschaffung von steuerfreien Schachtelbeteiligungen

1. Verbindlichkeiten zur Anschaffung steuerbegünstigter ausländischer Schachtelbeteiligungen können im Rahmen der Einheitsbewertung des Betriebsvermögens nicht in Abzug gebracht werden. 2. Der gesetzlich geforderte unmittelbare Zusammenhang der Schulden mit der Anschaffung von steuerfreien Beteiligungen kann auch dann gegebenenfalls durch Schätzung hergestellt werden, wenn die Finanzierung über einen von der Organmutter eingeräumten allgemeinen Betriebsmittelkredit erfolgt.

Normenkette:

BewG § 103 Abs. 1 ; BewG § 101 Nr. 1 ; DBA-Frankreich Art. 20 Abs. 1 b aa Satz 2 ; DBA-Spanien Art. 23 Abs. 1 a ; KStG § 15 Nr. 2 ;

Tatbestand:

Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob die Klägerin im Rahmen der Einheitsbewertung des Betriebsvermögens Schulden abziehen kann, die im Zusammenhang mit dem Erwerb von wesentlichen Anteilen an drei ausländischen Gesellschaften standen.