BFH - Urteil vom 10.03.2005
II R 69/03
Normen:
BewG § 109 § 109a ;
Fundstellen:
BFH/NV 2005, 1499
Vorinstanzen:
FG Niedersachsen, vom 28.10.2003 - Vorinstanzaktenzeichen 1 K 595/00

Einheitsbewertung BV - Verhältnis zur Steuerbilanz

BFH, Urteil vom 10.03.2005 - Aktenzeichen II R 69/03

DRsp Nr. 2005/10399

Einheitsbewertung BV - Verhältnis zur Steuerbilanz

Streitfragen, die die Steuerbilanz betreffen, können nicht in einem wegen der Einheitsbewertung geführten Revisionsverfahren geklärt werden. Ein Streit über den Ansatz oder den Wert einzelner Wirtschaftgüter kann nur auf dem Gebiet der Ertragsteuern ausgetragen werden.

Normenkette:

BewG § 109 § 109a ;

Gründe:

I. Gegenstand des Unternehmens der Klägerin und Revisionsbeklagten (Klägerin), einer KG, war der Bau und Betrieb eines Containerschiffes. Die Beigeladenen sind an der Klägerin als Kommanditisten beteiligt; sie haben ihre Kommanditanteile in den Jahren 1992 bis 1995 von ausscheidenden Gesellschaftern erworben. Die Anschaffungskosten überstiegen jeweils die Buchwerte der Kapitalkonten der Ausscheidenden. Die Klägerin aktivierte die entsprechenden Mehrwerte gegenüber den in ihren Gesamthandsbilanzen ausgewiesenen Wertansätzen für das Schiff in Ergänzungsbilanzen und nahm die Absetzung für Abnutzung (AfA) in den Ergänzungsbilanzen korrespondierend zu den Gesamthandsbilanzen vor.