FG Düsseldorf, vom 26.07.2001 - Vorinstanzaktenzeichen 11 K 2875/98
Einheitsbewertung des Grundvermögens
BFH, Urteil vom 17.03.2004 - Aktenzeichen II R 57/01
DRsp Nr. 2004/11371
Einheitsbewertung des Grundvermögens
1. Die Einheitsbewertung des Grundvermögens muss im Ertragswert- oder im Sachwertverfahren vorgenommen werden. Weitere Bewertungsverfahren sind gesetzlich ausgeschlossen.2. Lässt sich bei Geschäftsgrundstücken weder eine Jahresrohmiete noch nach § 79 Abs. 2BewG eine übliche Miete schätzen, so ist ausschließlich der Weg ins Sachwertverfahren eröffnet.