BewG (1991) § 19 Abs. 3 Nr. 2 § 22 Abs. 2, Abs. 4 S. 1, Abs. 4 S. 3 Nr. 1 ; AO (1977) § 39 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 ;
Einheitsbewertung des Grundvermögens; Fortschreibungszeitpunkt bei Besitzübergang am Beginn eines Kalenderjahres
FG Sachsen, Urteil vom 08.06.2005 - Aktenzeichen 5 K 1081/04
DRsp Nr. 2006/11877
Einheitsbewertung des Grundvermögens; Fortschreibungszeitpunkt bei Besitzübergang am Beginn eines Kalenderjahres
Eine Fortschreibung der Zurechnung eines Grundstücks hat auf den Beginn des Kalenderjahres zu erfolgen, das auf die Änderung der Zurechnung folgt. Fallen Änderung und Beginn des Kalenderjahres zusammen, so ist die Fortschreibung bereits auf den Beginn dieses Kalenderjahres vorzunehmen.
Normenkette:
BewG (1991) § 19 Abs. 3 Nr. 2 § 22 Abs. 2, Abs. 4 S. 1, Abs. 4 S. 3 Nr. 1 ; AO (1977) § 39 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 ;
Tatbestand:
Streitig ist die Zurechnungsfortschreibung für das Grundstücks S d E 211 in G auf den 01.01.2003.
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Steufa-Z" abrufen.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.