Die Klägerin ist Eigentümerin des Grundstücks W-Str. mit aufstehendem Gebäude. Das 1982 bezugsfertig gewordene Gebäude enthält 106 Wohneinheiten (Nutzfläche 7.336 qm), von denen seit dem 1. November 1990 eine, seit dem 1. Januar 1992 eine zweite und seit dem 1. April 1993 eine dritte Wohneinheit zu gewerblichen Zwecken (Vermietungsbüro 73 qm, Elektrounternehmen 32 qm, Malerbetrieb 32 qm) vermietet sind. Die Steuerbefreiung nach §
Für 1993 gab die Klägerin eine Grundsteueranmeldung hinsichtlich aller Wohneinheiten (7.336,29 qm x 3,33 DM = 24.429,80 DM) ab, die der Beklagte anerkannte.
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